Am 07.07.2023 hat der Bundesrat eine neue nationale Verordnung für die Bio-Außer-Haus-Verpflegung verabschiedet (Bio-AHVV). Am 05.10.2023 ist diese in Kraft getreten, sodass Unternehmen der gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sich ab sofort gemäß der Bio-AHVV zertifizieren lassen können.

Was ist neu?

Die Verordnung sieht ein vereinfachtes Kontrollverfahren für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, welche gewerblich tätig sind und Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten. 

Die Kontrollen sollen in der Regel unangemeldet und jährlich durchgeführt werden; eine Warenflussberechnung mit aufwändiger Mengendokumentation ist nicht erforderlich, es wird hauptsächlich ein Abgleich der aktuellen Bio-Auslobung vorgenommen.

Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, welche nicht gewerblich tätig sind, werden von der Kontrollpflicht ausgenommen und können auch ohne Bio-Zertifikat Zutaten und Komponenten aus biologischer Landwirtschaft ausloben.

Neu ist weiterhin, dass neben einer tagesaktuellen Bio-Zutaten- oder Produktgruppenauslobung eine Auslobung des Bio-Anteils vorgenommen werden kann (prozentualer Netto-Gesamtbetrag der Bio-Einkäufe bezogen auf den gesamten Lebensmitteleinkauf). Hierzu gibt es drei Kategorien (Bio-Anteil von 20 bis 49 %, 50 bis 89 %, 90 bis 100 %), die Auslobung erfolgt über ein einheitliches Zeichen.

Die Auslobung des Bio-Anteils darf nur mit einer aktuellen Bio-Zertifizierung vorgenommen werden. Hierbei werden die monatlichen Netto-Einkäufe der biologischen und konventionellen Zukäufe überprüft.

Das Bio-Siegel darf weiterhin in Verbindung mit dem Bio-Angebot genutzt werden, nicht jedoch das europäische Bio-Logo.


Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Leitfaden Gastronomie / Bio-AHVV unter dem Menüpunkt Interessenten/Betriebsspezifische Leitfäden sowie auf dem Internetportal https://www.oekolandbau.de/ausser-haus-verpflegung/. Gerne stellen wir Ihnen auch unser Merkblatt zur Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!