Neue Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
Ab 01. Januar 2022 muss mit einjähriger Verspätung das neue Bio-Recht VO (EU) 2018/848 angewendet werden. Über 20 nachgelagerte Rechtsakten wurden zwischenzeitlich veröffentlicht. Leider wird es keine konsolidierte Fassung mit allen Durchführungsrechtsakten geben, sodass es schwierig ist, den Überblick zu behalten. Wir haben Ihnen deshalb in der linken Spalte eine Übersicht der für Sie relevanten Durchführungsrechtsakten zusammengestellt. Eine kompakte themenbezogene Zusammenfassung über die Änderungen finden Sie auf der Seite Rechtsvorschriften – Änderungen neue EU-Öko-Verordnung eingestellt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.