Die Geschäftsstelle der Länderarbeitsgemeinschaft der zuständigen Behörden für den ökologischen Landbau (LÖK) hat uns darüber informiert, dass die Übergangslösung zur Kennzeichnung von alkoholfreiem Wein mit Bio-Hinweis („entalkoholisiertes Getränk aus Bio-Wein“) aufgehoben wird. Die Produktion ist nur noch bis zum 29.09.2023 möglich, die Abfüllung bereits produzierter Ware kann noch bis zum 20.10.2023 vorgenommen werden und ein Verkauf der Fertigware wird noch bis zum 31.12.2023 geduldet.
Ab dem 01.01.2024 dürfen entalkoholisierte Getränke aus Wein mit Bio-Hinweis nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Wir bedauern, dass die von Deutschland ursprünglich festgelegte Übergangslösung nicht weitergeführt werden kann. Denn auch wenn die EU-Kommission eine schnelle Bearbeitung eines Aufnahmeantrags für die Vakuum-Destillation zugesagt hat, ist eine Anschlusslösung ab dem 01.01.2024 nicht realistisch, sondern erst zum Jahresende 2024 zu erwarten.