Die EU-Kommission hat ein neues „Working Document“ veröffentlicht, welches Probenahmen für Einfuhren bestimmter Produktherkunftskombinationen vorsieht. Das Working Document bezieht sich nun auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 und sieht wie bisher für einzelne Produkte und Herkünfte (Einzelaufstellung siehe Anlage DG AGRI working document) prozentual festgelegte Probenahmen mit anschließender Analyse vor. Zuständig für die Umsetzung sind die zuständigen Landesbehörden am Ort der Einfuhr in die Europäische Union. Die Warenuntersuchungen sollen vor der Verzollung durchgeführt werden.
Während die Anzahl der betroffenen Produkte und Herkünfte verglichen mit 2022 insgesamt abgenommen hat, wurden die Kontrollmaßnahmen in den Drittländern für eine weitaus größere Anzahl an Produkten und Herkünften verschärft. Es ist daher von einer deutlichen Erhöhung der Kontrollkosten im Drittland auszugehen.
Wenn Sie als Importeur aus einem der genannten Länder Bio-Erzeugnisse der einzeln genannten CN-Codes einführen möchten, dann sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Landesbehörde ab.