20.10.2020: Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Durch die Covid-19 Pandemie kann der gesetzte Zeitplan der EU-Kommission nicht mehr eingehalten werden, so dass auf Vorschlag der EU-Kommission das EU-Parlament Anfang Oktober sich für eine Verschiebung auf den 01.01.2022 ausgesprochen hat.  Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht.