Anmeldung zum Kontrollverfahren

1. Anfrage zur Aufnahme in das Kontrollverfahren

Damit wir Sie in das Kontrollverfahren aufnehmen können, muss ein Kontrollvertrag mit der Kontrollstelle abgeschlossen werden. Diesen erhalten Sie von uns per Email oder per Post in Verbindung mit einem konkreten Kostenvoranschlag.

Um Ihre Anfrage zur Aufnahme in das Kontrollverfahren der Prüfgesellschaft schnell und kompetent beantworten zu können, bitten wir Sie um eine Email mit folgenden Informationen:

  • Firmierung und Adresse
  • Welche Bioprodukte sollen zur Biokontrolle gemeldet werden
  • Welche Tätigkeiten mit Bioprodukten führen Sie durch (z. B. Herstellung, Verarbeitung, Einfuhr aus nicht-EU-Staaten, Lagerung)
  • Konventionelle Produkte und Tätigkeiten
  • Anzahl der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Bioverarbeitung
  • Bestehen schon Erfahrungen oder Kenntnisse mit Bioerzeugnissen in Ihrem Unternehmen
  • Adresse Homepage
  • Ggfs. bisherige Kontrollstelle

Bitte senden Sie die Email an kontakt(at)oeko007.de

Nach Prüfung Ihrer Anfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und Ihre Email wird nach Erledigung der Anfrage dauerhaft gelöscht.

2. Vertragsabschluß und Anmeldung von Unternehmen

Nach Eingang des unterzeichneten Kontrollvertrages werden wir uns zeitnah mit einem Terminvorschlag für die Erstkontrolle wieder an Sie wenden. Erfahrungsgemäß benötigen wir für die Durchführung der Erstkontrolle eine Vorlaufzeit von bis zu acht Wochen nach Eingang des Kontrollvertrages. Nach erfolgreicher Erstkontrolle melden wir Sie als Biobetrieb bei der zuständigen Landesbehörde an und Sie erhalten Ihre Bio-Bescheinigung, die Sie zur Vermarktung von Bio-Erzeugnissen berechtigt. Danach dürfen Sie Ihre Tätigkeiten mit Erzeugnissen aus dem ökologischen Landbau beginnen.

3. Kontrollgebühren

Die Kosten für die Kontrolle vor Ort, die Auswertung mit dem Inspektionsbericht, die Zertifizierung und die allgemeine Betreuung eines Betriebes werden mit einer jährlichen Kontrollgebühr abgerechnet. Darin enthalten sind die Quoten für unangekündigte Stichprobenkontrollen (zurzeit 10% der gemeldeten Betriebe) sowie Probenahmen und Analytik. Auch umfangreiche Informations- und Meldepflichten gegenüber den Landesbehörden sowie Datenabgleiche (sogenannte Cross Checks) unter den Kontrollstellen werden aus den Kontrollgebühren finanziert.