Die EU-Kommission hat für 2025 ein neues „Working Document“ veröffentlicht, welches Probenahmen für Einfuhren bestimmter Produktherkunftskombinationen vorsieht. Das Working Document bezieht sich nun auf den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 und sieht wie bisher für einzelne Produkte und Herkünfte (Einzelaufstellung siehe Anlage DG AGRI working document sowie nachstehend) prozentual festgelegte Probenahmen mit anschließender Analyse vor:

  • China – Ingwer (10 %)
  • Peru – Bananen (5 %)
  • Peru – Ingwer (10 %)
  • Tunesien – Datteln (10 %)

Für diese Produkte und Herkünfte sind bei der Einfuhr 5 – 10 % Probenahmen vorgeschrieben. Zuständig für die Umsetzung sind die zuständigen Landesbehörden am Ort der Einfuhr in die Europäische Union. Die Warenuntersuchungen sollen vor der Verzollung durchgeführt werden. 

Wenn Sie als Importeur aus einem der genannten Länder Bio-Erzeugnisse der einzeln genannten CN-Codes einführen möchten, dann sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Landesbehörde ab.