Heimtierfutter nach dem neuen EU-Bio-Recht (2018/848)

Da die neue Öko-Verordnung (EU) 2018/848 keine Ausnahme für nationale Standards für Heimtierfutter ermöglicht, können die bisherigen Standards für Heimtierfutter nicht fortgeführt werden. Bisher ist auch kein anderer Weg im neuen Bio-Recht vorgesehen, um spezielle Regeln für Heimtierfutter zu schaffen– weder in der EU noch national. Damit muss Futtermittel für Hunde und Katzen, Futtermittel für Vögel, Fische und Nager in Heimtier- und Hobbyhaltung ohne Vermarktung als Lebens- oder Futtermittel sowie Futtermittel für Nutzgeflügel in Hobbyhaltung vollumfänglich der Bio-Verordnung 2018/848 entsprechen. Am 17.01.2023 wurde die Durchführungsverordnung 2023/121 zur Erweiterung der Futtermittelanhangs III verabschiedet. Es wurden insbesondere neue Ausgangsstoffe aufgenommen, die bei der Herstellung von ökologischem Heimtierfutter Verwendung finden. In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 finden Sie in Anhang III Teil A und Teil B alle weiteren zur Verwendung als Futtermittel oder zur Futtermittelherstellung zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe.

Offen bzw. noch nicht verabschiedet sind die Vorschriften zur Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter. Hierzu hat die EU-Kommission einen Vorschlag in die öffentliche Konsultation gegeben. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung in den nächsten Monaten beschlossen wird. Es ist ein großer Erfolg, dass die Kommission eine spezielle Regelung für Heimtierfutter akzeptiert hat. Die Kennzeichnungsregelung wird aus dem bislang angewandten privaten Standard für Heimtierfutter übernommen: Es gilt die Kennzeichnung analog zur Lebensmittelkennzeichnung (95% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen biologisch sein, max. 5% dürfen konventionell sein sofern in Anhang III, Teil A (2) der DVO 2021/1165 gelistet). Die Angabe des EU-Bio-Logos wird dann verpflichtend mit Codenummer der Kontrollstelle und Herkunftsangabe. Damit ist endlich eine EU-weit einheitliche Regelung mit eindeutigen Kennzeichnungsvorschriften für den Verbraucher geschaffen. Wir informieren unsere Heimtierfutterhersteller umgehend, sobald die Kennzeichnungsregelung in Kraft getreten ist. Wir gehen davon aus, dass Restbestände unbegrenzt abverkauft werden dürfen.