DG AGRI working document

Die EU-Kommission hat für 2024 ein neues „Working Document“ veröffentlicht, welches Probenahmen für Einfuhren bestimmter Produktherkunftskombinationen vorsieht. Das Working Document bezieht sich nun auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 und sieht wie bisher für einzelne Produkte und Herkünfte (Einzelaufstellung siehe Anlage DG AGRI working document sowie nachstehend) prozentual festgelegte Probenahmen mit anschließender Analyse vor:

  • China – Ingwer
  • China – Tee
  • Ägypten – Erdnüsse
  • Indien – Curcuma
  • Peru – Ingwer
  • Südafrika – Zitrusfrüchte
  • Tunesien – Datteln

Für diese Produkte und Herkünfte sind bei der Einfuhr 10 – 30 % Probenahmen vorgeschrieben. Zuständig für die Umsetzung sind die zuständigen Landesbehörden am Ort der Einfuhr in die Europäische Union. Die Warenuntersuchungen sollen vor der Verzollung durchgeführt werden. 

Während die Anzahl der betroffenen Produkte und Herkünfte verglichen mit 2023 insgesamt abgenommen hat (aktuell gelten nur noch für sieben Produkte verstärkte Kontrollen), wurden die Kontrollmaßnahmen in den Drittländern für eine größere Anzahl an Produkten und Herkünften verschärft. Es ist daher weiterhin von einer deutlichen Erhöhung der Kontrollkosten im Drittland auszugehen. 

Wenn Sie als Importeur aus einem der genannten Länder Bio-Erzeugnisse der einzeln genannten CN-Codes einführen möchten, dann sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Landesbehörde ab.