Kennzeichnungsvorschriften

EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo muss seit dem 01.07.2012 auf allen vorverpackten Lebensmitteln (Produkte, die ohne weitere Verarbeitung an den Endverbraucher abgegeben werden) verpflichtend angegeben werden. Das Logo finden Sie zum Herunterladen auf der Internetseite https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de. Zusätzlich müssen im selben Sichtfeld die Codenummer der Kontrollstelle des Letztverarbeiters sowie direkt darunter die Herkunftkennzeichnung angegeben sein. Für Importware aus Drittländern ist die Verwendung des EU-Bio-Logos freiwillig, sofern in der EU kein weiterer Verarbeitungsschritt durchgeführt wird. Für Kunden der Prüfgesellschaft lautet die Codenummer „DE-ÖKO-007“ bzw. „LU-BIO-04“ (für Luxemburg).

Das Bio-Siegel kann freiwillig und kostenlos auf den Verpackungen angegeben werden, muss aber artikelbezogen bei der Bio-Siegel-Vergabestelle vor der Nutzung angemeldet werden (Logo zum Herunterladen und Anmeldung unter www.oekolandbau.de/bio-siegel/).

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Für die Details zu den Kennzeichnungsvorschriften beachten Sie bitte unsere Merkblätter zur Kennzeichnung:

   

Für Deutschland

Für Luxemburg