TRACES – Weiterführende Informationen
Für jede Sendung muss ein Certificate of Inspection (COI) ausgestellt werden. Ausnahmen gelten wie bisher für die Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island.
Die Kontrollstelle des letzten physischen Aufbereiters stellt das COI aus (die Kontrollstelle des Exporteurs in Feld 5). Die Drittlandkontrollstelle ist verpflichtet, Sendungen, die für Ausfuhren in die EU vorgesehen sind, zu verifizieren anhand von Dokumentenprüfungen und basierend auf einer Risikoabschätzung mittels physischer Kontrollen, bevor die Sendung das Drittland verlässt.
Die Drittlandkontrollstelle muss Transportdokumente (bill of lading), Rechnungen, Packliste, ggf. Reiseplan und ggf. Analysenergebnisse in TRACES hochladen, damit diese für die Bio-Verzollung in der EU verfügbar sind.
Das COI muss ausgestellt sein, bevor die Sendung das Drittland verlässt.
Einträge in Feld 13 (Anzahl Packstücke), 16 und 17 (Gewicht, Transportmittel) sowie die genannten Belege können von der Drittlandkontrollstelle innerhalb von 10 Tagen nachgetragen werden, in jedem Fall vor der Verzollung. Die Angaben in Feld 10 (Grenzkontrollstelle/Ort der Überführung in den zollrechtlich freien Warenverkehr) können von Ihnen bei Bedarf vor Ankunft der Sendung geändert werden.
In Feld 20 geben Sie bitte den Zeitpunkt der Ankunft der Sendung an und übermitteln diese Daten per E-Mail an die zuständige Landesbehörde. Dabei bietet es sich an, die Prüfgesellschaft in CC zu setzen, da Sie Ihre Kontrollstelle über jede Einfuhr informieren müssen.