Bahnhofstrasse 9 || 76137 Karlsruhe || DE-ÖKO-007 / LU-BIO-04 || Kontrollstelle gem. VO (EG) Nr. 834/2007kontakt@oeko007.de+49 (0)721 626840-0
Logo Prüfgesellschaft

Prüfgesellschaft Ökologischer Landbau mbH

Zertifizierung von ökologischen Lebensmitteln und Erzeugnissen

  • Über uns
    • Team
    • Prüfgesellschaft
    • Kontrollbereiche
    • Unsere Kunden
    • Inspektoren
    • Weitere Tätigkeiten
  • Interessenten
    • Kontrollverfahren
    • Betriebsspezifische Leitfäden
    • Kontrollrundgänge
    • Anmeldung zum Kontrollverfahren
    • Checkliste zur Vorbereitung
  • Rechtsvorschriften
    • Aktuelles Biorecht
    • Heimtierfutter
    • Kennzeichnungsvorschriften
    • Neue EU-Öko-Verordnung
  • Aktuelles
    • Aktuelle Infodienste
    • Rückstands-Manual
  • Import
    • Importverfahren
    • TRACES
  • Online-Bescheinigungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie-Richtlinie (EU)

TRACES

Aktualisierte Informationen zu TRACES:

  1. Bitte beachten Sie, dass die Kontrollbescheinigungen weiterhin in Papierform bei der Verzollung und beim Erstempfang vorliegen müssen, da keine digitalen Signaturen etabliert sind. Ob und wann diese eingeführt werden, ist zur Zeit nicht absehbar. Sowohl die Dokumentation des Zolls als auch die Unterschrift des Ersten Empfängers erfolgen also weiterhin auf der Original-Kontrollbescheinigung. Zusätzlich müssen beide Vermerke auch in TRACES dokumentiert werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Erste Empfänger sich in TRACES einloggt und bei der entsprechenden Kontrollbescheinigung den Erstempfang per Haken bestätigt.
  2. In Feld 9 der Kontrollbescheinigung muss das Zollamt unter Angabe des Dienststellenschlüssels angegeben werden, bei dem die Ware abgefertigt wird und damit für den innereuropäischen Warenverkehr freigegeben ist. Die Liste der Dienststellen/Zollämter mit Angabe des Dienststellenschlüssels finden Sie im Internet.

Feld 9 kann in Traces nicht nur von der zuständigen Behörde (Landesbehörde und BLE) und der ausstellenden Stelle (Drittlandskontrollstelle) sondern auch vom Importeur selbst (!) nachträglich, also nachdem das COI in Papierform erstellt wurde, geändert werden. Wie diese Änderung vorgenommen werden kann, finden Sie in beigefügter Anleitung zusammengestellt. In diesem Fall muss keine neue Bescheinigung in Papierformat angefordert werden, solange alle anderen Daten in TRACES mit der Papierversion übereinstimmen.

Posted in AktuellesTagged Einfuhren, Login, TRACES

Beitrags-Navigation

Kennzeichnungsvorschriften
Infodienste

Traces

  • TRACES – Allgemeine Informationen
  • TRACES Anmeldung
  • TRACES – Aktualisierte Informationen

Kontakt

Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH

Bahnhofstraße 9
76137 Karlsruhe

Fon +49 (0)721 626840-0
Fax +49 (0)721 626840-22
E-Mail


DE-ÖKO-007 / LU-BIO-04
Kontrollstelle gem. VO (EG) Nr. 834/2007

Unsere Aufgabe:
Zertifizierung von ökologischen Lebensmitteln und Erzeugnissen gemäß EG (VO) 834/2007


EU-Bio-Logo Bio-Siegel
© 2021 Die Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH | Owner Theme by Mystery Themes | Webmistress & Homepage by Heidi Weibel.
  • Willkommen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung