Am 23.05.2025 wurde die Änderungsverordnung 2025/973 zur Änderung der VO (EU) 2021/1165 (Durchführungsrechtsakt mit den Positivlisten) verabschiedet. Eine konsolidierte Fassung finden Sie hier. Folgende Änderungen wurden für den Lebensmittelbereich umgesetzt: 

  1. Zusammenführung der zwei Listen für Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe. Die ehemaligen Abschnitte A1 und A2 des Anhang V wurden in einen einzigen Teil A zusammengeführt.
  2. Konventionelle Nährstoffe aus Hefeextrakt oder Hefeautolysat sind zukünftig für die Bio-Hefeproduktion wieder zugelassen. Damit sollte es möglich sein, wieder ausreichend Bio-Hefe produzieren zu können.
  3. Neu hinzugekommen ist gepufferter Essig als Zusatzstoff in Bio-Qualität.

Folgende Änderungen wurden für den Futtermittelbereich umgesetzt: 

  1. Neue Einzelfuttermittel: Einzellerproteine aus Trichoderma viride und Aspergillus oryyzae, Erzeugnisse aus Bacillus subtilis, Calciumstearat.
  2. Neue Spurenelemente: Eisen(II)-fumarat, Eisendextran 10% (Achtung: beide Stoffe nur für Saugferkel zulässig).
  3. Neue Liste der Verarbeitungshilfsstoffe: Einfügen des Unterpunktes (5) mit den VA-Stoffen Ethanol (nur zur Verwendung als Lösungsmittel für die Produktion von Proteinextraktionsschroten/-kuchen) und Papain (nur für Heimtierfutter)