16.03.2020:
Distanzkontrollen aufgrund COVID-19-Krise:
Die Corona-Krise und die damit verbundene Notfallsituation stellt uns alle vor völlig neue Herausforderungen. Die Maßnahmen der Behörden innerhalb Europas und Deutschlands sind jeweils an den regionalen Verhältnissen orientiert und für den kleinen Bereich der Biokontrollen erwarten wir keine schnelle Herausgabe von Richtlinien durch die Behörden. Da die Kontrollstellen in der Verantwortung stehen und schnell und angemessen reagieren müssen, werden unsere MitarbeiterInnen ab sofort keine Vor-Ort-Kontrollen mehr durchführen. Zum Schutz aller handelnden Personen können wir keine andere Entscheidung treffen.
Um das Kontrollverfahren und damit den Biosektor weiterhin funktionsfähig zu halten, werden wir die Zwischenzeit nutzen und die bereits vereinbarten oder anstehenden Kontrollen fernmündlich über Telefon und Internet bzw. Datenaustausch durchführen. Dazu werden die für Sie zuständigen Kontrolleure und Kontrolleurinnen einen Telefontermin mit Ihnen vereinbaren, um Daten zu erfassen und Nachweisdokumente anzufordern. Je nach technischer Ausstattung können Sie die Unterlagen einscannen oder fotografieren und per Email oder hilfsweise Post oder FAX übermitteln. Dies betrifft die üblicherweise vorzubereitenden Unterlagen wie Lieferantenliste, Sortimentsliste, Etiketten, Rezepturen etc. sowie einzelnen Auszüge aus der Buchhaltung. Der Kontrolleur wird mit Ihnen dann auch besprechen, welche Unterlagen zur Warenflussberechnung übermittelt werden müssen. Im Anschluss wird das Ergebnis der Prüfung im Inspektionsbericht dokumentiert, der Ihnen per Email zur Bestätigung zugesandt wird. Unsere Kontrolleure sind bemüht, den Aufwand für die Kontrolle verhältnismäßig und der Situation angemessen zu gestalten.
Die Internetkontrolle gilt während der Notfallsituation als vollumfänglich wirksame Kontrolle, sodass Sie im Anschluss Ihre Bio-Bescheinigung erhalten. Sobald die Situation es erlaubt, werden wir wieder das übliche Regelverfahren mit Vor-Ort-Kontrollen umsetzen.
Alle bereits vereinbarten Kontrolltermine bleiben daher – sofern es Ihre betriebliche Situation ermöglicht – als Telefon-/Internetkontrolle bestehen. Weiterhin werden wir kontinuierlich Jahreskontrollen als Internetkontrollen mit Ihnen vereinbaren. Für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung muss im Einzelfall geklärt werden, welche Art der Kontrolle möglich ist.