NCS: Natural Cosmetics-Standard

Zertifizierte Naturkosmetik bietet natürliche Produkte nach einem anerkannten und kontrollierten Standard. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher suchen deshalb zertifizierte Naturkosmetik und auch der Fachhandel verlangt nach unabhängig kontrollierten kosmetischen Erzeugnissen.

Die Prüfgesellschaft bietet die Zertifizierung von Kosmetik-Produkten nach dem NCS-Standard an, dem Kosmetik-Standard für Mensch, Tier und Umwelt.

Mit dem NCS-Siegel werden Ihre Produkte als konsequent nachhaltige Produkte ausgezeichnet und von Verbraucherinnen als solche erkannt. NCS ist durch den Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. anerkannt. Zusätzlich bietet NCS durch vier unterschiedliche Siegel vier Auslobungsvarianten: Naturkosmetik, Bio-Kosmetik, Vegane Naturkosmetik und Vegane Bio-Kosmetik.

Anmeldung zur Zertifizierung von Naturkosmetik nach dem NCS-Standard

  1. Anfrage zur Aufnahme in das Zertifizierungs-Verfahren

Bei Interesse senden wir Ihnen ein Antragsformular, in dem Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen, den zu zertifizierenden Produkten und weiteren beteiligten Unternehmen (zum Beispiel Lohnherstellern oder Lizenznehmern) machen können. Anhand dieses Antragsformulars erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Gleichzeitig werden Sie gebeten, einen Vertrag mit der Standardgeberin GfaW abzuschließen.

  1. Vertragsabschluß, Prüfung der Produkte und Audit beim Unternehmen:

Voraussetzung für die Zertifizierung sind der Markennutzungsvertrag mit der Standardgeberin GfaW und ein Kontrollvertrag mit der Prüfgesellschaft. Sobald diese Verträge vorliegen, können Sie uns Rezepturen und Dokumente zu den eingesetzten Rohstoffen zukommen lassen, um die Konformität mit dem NCS-Standard zu prüfen. Wenn die Übereinstimmung Ihrer Unterlagen mit dem Standard festgestellt werden kann, erhalten Sie ein Zertifikat über die angemeldeten Produkte. Für diese Produktprüfung benötigen wir gewöhnlich 4-6 Wochen Bearbeitungszeit ab Zugang aller benötigten Dokumente. Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Zertifizierung findet das Audit zur Überprüfung der Rezepturen und des Herstellungsprozesses statt, das dann jährlich wiederholt wird. Audits sind üblicherweise Vor-Ort-Kontrollen, können aber in begründeten Fällen auch als Distanzkontrollen stattfinden.

  1. Kontrollgebühren

Die Prüfung der Rezepturen, die Kosten für die Kontrolle vor Ort, die Auswertung mit dem Inspektionsbericht, die Zertifizierung und die allgemeine Betreuung eines Betriebes werden mit einer jährlichen Kontrollgebühr abgerechnet. Die Kontrollzeit vor Ort und das Zertifikat werden zusätzlich berechnet. Bitte beachten Sie auch, dass die GfaW für jedes NCS-Produkt eine jährliche Lizenzgebühr verlangt.

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