01.07.2020: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat uns darüber informiert, dass ab 16. Juli 2020 für Exporte tierischer Bio-Produkte (Eier, Fleisch etc.) und verarbeiteter Bio-Produkte mit tierischen Zutaten oberhalb 5% Anteil in den Produkten (z.B. Käse, Wurst, Eis oder Schokolade)  neue Anforderungen gelten: Ohne JAS Zertifizierung dürfen die Erzeugnisse nicht mit dem Wort „ORGANIC“ gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mit „BIO“ ist dagegen auch ohne JAS-Zertifizierung zulässig, da dieser Begriff nicht durch das JAS System reguliert wird (und in Japan auch eher nicht gebräuchlich ist).

Ohne die JAS Zertifizierung können andere Ökolabel nur dannverwendet werden, wenn diese nicht das Wort „organic“ oder eine Übersetzung davon enthalten. Das EU-Bio-Siegel sowie das deutsche nationale Biosiegel können daher verwendet werden, unabhängig davon, ob das Produkt JAS zertifiziert ist oder nicht.
Das JAS-Zertifikat für Erzeugnisse mit Bestandteilen tierischen Ursprungs kann auch bei einem durch das MAFF zugelassenen Zertifizierer außerhalb Japans erworben werden.

Offizielle Informationen des japanischen Ministeriums finden Sie unter: https://www.maff.go.jp/e/policies/standard/specific/Export_of_Organic_products.html