Ab dem 01.01.2022 wird die Bio-Verzollung in TRACES nicht mehr durch den Zoll, sondern durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt. Die Verantwortlichkeit der Bio-Verzollung liegt bei der Landesbehörde, die für den Ort der physischen Überführung in den zollrechtlich freien Warenverkehr zuständig ist. Dabei muss die Bio-Verzollung vor der allgemeinen Zollabfertigung abgeschlossen sein. Bitte melden Sie deshalb die Einfuhr rechtzeitig bei der entsprechenden Behörde an (per Email mit Angabe von COI-Nummer und Datum der Ankunft). Da die Drittlandkontrollstellen für die Ausstellung der COIs in TRACES ausnahmslos zertifizierte digitale Signaturen (E-Seal) verwenden, ist eine Vorlage des COI in Papierform bei der Behörde u.E. nicht erforderlich.

Die Bundesländer haben die in Ihrem Bundesland ansässigen Importeure via Rundschreiben über die neuen Regelungen und die praktische Umsetzung der Bio-Verzollung informiert. Leider bestehen in der Umsetzung teilweise unterschiedliche Vorgehensweisen, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei Fragen zum konkreten Ablauf mit dem jeweiligen Bundesland in Verbindung zu setzen, in dem die Ware am Ort der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr vorgeführt wird. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie unter folgendem Link beigefügt:

Übersicht der zuständigen Behörden für die Prüfung der Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr von ökologischen/
biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen
in die Europäische Union (COI)

Weitergehende Informationen sowie eine praktische Ablaufbeschreibung erhalten Sie unter dem Menüpunkt Import und TRACES.