Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)

Seit dem 05.10.2023 ist die nationale Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft.

Die Verordnung ermöglicht ein vereinfachtes Kontrollverfahren für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, welche gewerblich tätig sind und Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten.

Kontrollen finden in der Regel unangemeldet und jährlich statt; eine Warenflussberechnung mit aufwändiger Mengendokumentation ist nicht erforderlich, es wird hauptsächlich ein Abgleich der aktuellen Bio-Auslobung vorgenommen.

Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, welche nicht gewerblich tätig sind, sind von der Kontrollpflicht ausgenommen und können auch ohne Bio-Zertifikat Zutaten und Komponenten aus biologischer Landwirtschaft ausloben.

Neben einer tagesaktuellen Bio-Zutaten- oder Produktgruppenauslobung kann eine Auslobung des Bio-Anteils vorgenommen werden (prozentualer Netto-Gesamtbetrag der Bio-Einkäufe bezogen auf den gesamten Lebensmitteleinkauf). Hierzu gibt es drei Kategorien (Bio-Anteil von 20 bis 49 %, 50 bis 89 %, 90 bis 100 %), die Auslobung erfolgt über ein einheitliches Zeichen.

 

Das Bio-Siegel darf weiterhin in Verbindung mit dem Bio-Angebot genutzt werden, nicht jedoch das europäische Bio-Logo.

 

Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Leitfaden Gastronomie / Bio-AHVV unter dem Menüpunkt Interessenten/Betriebsspezifische Leitfäden sowie auf dem Internetportal https://www.oekolandbau.de/ausser-haus-verpflegung/. Gerne stellen wir Ihnen auch unser Merkblatt zur Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!